Ich habe meine Honorar-Berechnung an das Leistungsverzeichniss Klassische Homöopathie (LVKH) angelehnt. Damit ist eine Erstattung für Beihilfeberechtigte und
privat Versicherte i.d.R. möglich. Auch entsprechende private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Versicherer über die
konkreten Bedingungen. Die gesetzliche KV übernimmt die Kosten nicht.
- Erst-Anamnese für Erwachsene: 120,- € (ca. 1,5 - 2 Std. Anamnese-Gespräch + Fallanalyse mit Mittelwahl)
- Erst-Anamnese für Kinder (2-14 J.): 90,- €
- Erst-Anamnese für Säuglinge (bis 2 J.): 70,- €
Folgetermine, Behandlung akuter Erkrankungen, Beratung (auch telefonisch) je nach Zeitaufwand 15,- € je angefangene 15 min., z.B.:
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Folge-Termin, Verlaufskontrolle im Rahmen der laufenden Behandlung: ca. 30,- €
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Akut-Behandlung: ca. 45,- €